RS0009049 – OGH Rechtssatz
Der Katalog der notwehrfähigen Güter ist im § 3 Abs 1 StGB mit "Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Vermögen" taxativ umschrieben. Eine Erweiterung für den Bereich des bürgelichen Rechts ist unzulässig, weil der Eingriff in ein Gut nicht zugleich rechtmäßig und strafbar sein kann.