JudikaturOGH

RS0052993 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1989

Wendet der Arbeitnehmer ein, die Kündigung nach § 32 VBG sei nicht rechtzeitig erfolgt, ist es Sache des Arbeitgebers, die Verzögerung sachlich rechtfertigende Gründe zu behaupten und zu beweisen.

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