JudikaturOGH

RS0001644 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1989

Steht bei der Exekution auf das Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft die (unwiderrufliche!) Kündigung der Gesellschaft bevor, so ist die Gefahr iSd §44 Abs 1 EO offenkundig.

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