6Ob31/06m—OGH Entscheidung
06. April 2006
…Nebenbestimmungen, wodurch mit Rücksicht auf den Hauptgegenstand oder Rechtsgrund keine Umänderung geschieht, geändert werden (8 Ob 31/05z = JBl 2005, 722; vgl RIS-Justiz RS0032502, RS0032440, RS0032332). Der Novationswille wird nicht vermutet. Er muss dahin gehen, dass auf das alte Schuldverhältnis nicht mehr zurückgegriffen werden soll (Neumayr in Koziol/Bydlinski/Bollenberger…