Bei der Darlehensklage trifft den Gläubiger die Beweislast für die Zuzählung eines Geldbetrages als Darlehen und dessen Höhe sowie für den Ablauf des Rückzahlungstermins.
…Geldbetrages als Darlehen und dessen Höhe sowie für den Ablauf des Rückzahlungstermins. Misslingt der Nachweis dieser den Anspruch begründenden rechtserzeugenden Tatsachen, ist das Klagebegehren abzuweisen (RS0019319). Richtig ist, dass die Übergabe des Kreditbetrages nicht nur an den Schuldner selbst, sondern auch mittelbar dadurch erfolgen kann, dass der Gläubiger die Kreditsumme vereinbarungsgemäß…
…Negativfeststellung, wonach eine Darlehensabrede nicht festgestellt werden kann, gehen in Hinblick auf die den Kläger bei der Darlehensklage als Gläubiger treffende Beweislast (vgl RIS Justiz RS0019319) zu dessen Lasten. 6.2. Das auf Geldleistung in Höhe von 3,8 Mio EUR gerichtete Klagebegehren betrifft entgegen der in der Revision vertretenen…
…RIS Justiz RS0039903 [T2, T3]). Es trifft zwar zu, dass bei der Darlehensklage den Gläubiger die Beweislast für die Zuzählung des Geldbetrags trifft (RIS Justiz RS0019319), dies folgt aber nicht aus der Annahme, dass es sich dabei um ein – regelmäßig keines Beweises bedürfendes – Negativum handelt, sondern daraus, dass die…
…vom Kläger in seiner außerordentlichen Revision ausdrücklich erwähnten und zwischen den Parteien dieses Verfahrens ergangenen Entscheidung 4 Ob 115/17s (wiederholend [RIS-Justiz RS0019319]) klargestellt, dass bei der Darlehensklage den Gläubiger die Beweislast für die Zuzählung des Geldbetrags trifft; die Übergabe der Valuta sei eine anspruchsbegründende Tatsache der Darlehensklage…
…RS0001252). Die Klägerin trifft als Kreditgeberin die Behauptungs und Beweislast für die Höhe des gewährten Kreditbetrags sowie für den Ablauf des Rückzahlungstermins (vgl RIS Justiz RS0019319). Mangels anerkannten Saldos trifft sie auch die Behauptungs und Beweislast dafür, wie sich der von ihr geltend gemachte Saldo errechnet (4 Ob 221…
…daher der Nachweis der seinen Anspruch begründenden rechtserzeugenden Tatsachen misslungen und das Klagebegehren abzuweisen (vgl 10 Ob 93/02b = RIS Justiz RS0019319 [T2]). 4. § 915 ABGB ist subsidiär anzuwenden und kommt nur in Ermangelung eines ermittelbaren Erklärungsinhalts zum Tragen (RIS Justiz RS0017951). Ist ein…
…RS0037516). Den klagenden Kreditgeber trifft die Behauptungs- und Beweislast für die Höhe des gewährten Kreditbetrags, den Ablauf des Rückzahlungstermins und den geltend gemachten Saldo (vgl RS0019319; RS0037955 [T4]). Die Schlüssigkeit einer Klage ist anhand der konkreten Behauptungen im Einzelfall zu prüfen (RS0037780). Das Gleiche gilt für die Frage, ob das Prozessvorbringen…
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