JudikaturOGH

RS0019319 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2019

Bei der Darlehensklage trifft den Gläubiger die Beweislast für die Zuzählung eines Geldbetrages als Darlehen und dessen Höhe sowie für den Ablauf des Rückzahlungstermins.

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