JudikaturOGH

RS0003554 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 1989

Die Erteilung von generellen Auskünften über Klagen und Zwangsvollstreckungen an Auskunfteien ist durch die Bestimmungen der §§ 219 Abs 2 ZPO und 255 EO nicht gedeckt.

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