RS0072848 – OGH Rechtssatz
Sonstige Schriftsätze im Provisorialverfahren, die mit solchen des Hauptverfahrens verbunden oder gleichzeitig mit ihnen eingebracht werden - also auch die Äußerung zum Sicherungsantrag und die Klagebeantwortung -, sind schon mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht auf eine Entlohnung mit einer Verbindungsgebühr beschränkt.