JudikaturOGH

RS0072848 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 1991

Sonstige Schriftsätze im Provisorialverfahren, die mit solchen des Hauptverfahrens verbunden oder gleichzeitig mit ihnen eingebracht werden - also auch die Äußerung zum Sicherungsantrag und die Klagebeantwortung -, sind schon mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht auf eine Entlohnung mit einer Verbindungsgebühr beschränkt.

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