JudikaturOGH

RS0049718 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 1990

Die Oberbehörde hat bei Vorliegen eines Devolutionsantrages nicht zu prüfen, ob Organen der Behörde erster Instanz ein Verschulden im schadenersatzrechtlichen Sinn vorzuwerfen ist. Ausschließliches Verschulden der Behörde nach § 73 Abs 2 AVG ist daher nicht mit einem subjektiv vorwerfbaren Verschulden im Sinne des Schadenersatzrechtes oder Amtshaftungsrechtes gleichzusetzen. Ob Organe schuldhaft gehandelt haben, hat das Amtshaftungsgericht immer aus eigenem zu prüfen.

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