9ObA10/11b—OGH Entscheidung
30. März 2011
…Erwägung dahin, dass er auch außer- oder überbetriebliche Aufgaben wahrgenommen haben könnte die nicht in den gesetzlichen Aufgabenbereich von Personalvertretungsorganen fallen würden (vgl RIS Justiz RS0051315) , entgegen. Danach ist aber sehr wohl davon auszugehen, dass er Aufgaben der Personalvertretungsorgane erfüllte, die einen Kostenanspruch nach § 47 erster Satz PBVG zu…