Rückverweise
Funktionäre und Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessenvertretung oder freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung sind in analoger Anwendung des § 31 Abs 2 ZPO auch berechtigt, einen anderen vertretungsberechtigten Funktionär oder Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessenvertretung oder einer Berufsvereinigung zu substituieren.