RS0032570 – OGH Rechtssatz
Die Abtretung als solche ist ein formloser Konsensualvertrag, der jedoch als kausales Verfügungsgeschäft ein gültiges Grundgeschäft voraussetzt. Die Zession ist daher im allgemeinen an keine Form gebunden; die Einhaltung von Formvorschriften kann aber dann notwendig sein, wenn das Grundgeschäft formbedürftig ist, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH stehenden Vereinbarungen bedürfen hingegen keines Notariatsaktes.