8Ob46/17y—OGH Entscheidung
25. Oktober 2017
…wird, dass das Geschäft nach objektiven Kriterien (Verkehrsauffassung) ein Privatgeschäft war, und dass dieser private Charakter dem Kontrahenten auch erkennbar war (RIS Justiz RS0062319 [T1]; RS0065326 [T2]). Solche Kriterien vermag die Revision nicht schlüssig darzustellen. Der Umstand, dass das Haus nicht ausschließlich Geschäftszwecken diente, sondern auch von Dritten bewohnt wurde, genügt…