5Ob152/11f—OGH Entscheidung
25. August 2011
…vgl 5 Ob 26/89 = MietSlg XII/20 = WoBl 1989, 91); eine weitergehende Interessenabwägung (Zumutbarkeitsabwägung) findet nicht statt (RIS-Justiz RS0069474; RS0069319). Die Antragsgegnerin stellt nicht in Frage, dass die mit den Verbesserungsmaßnahmen verbundenen Eingriffe in ihr Mietrecht notwendig und zweckmäßig sind, sondern zielt mit ihren unter…