Fünfzehn jährliche Krankenstandstage entsprechen der durchschnittlichen Krankenstandsdauer der österreichischen Beschäftigten und schließen schon deshalb nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus.
…Klägerin vom Arbeitsmarkt ausschließe. 3.1 Richtig ist, dass die vom Obersten Gerichtshof zugrunde gelegten sieben Wochen auf Zahlenmaterial aus dem Jahr 1986 zurückgehen (RIS-Justiz RS0084940, insb 10 ObS 184/92), allerdings wird diese Zeitspanne bis in die jüngste Zeit aufrecht erhalten (vgl nur RIS-Justiz RS0113471). 3.2 Für das…
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