5Ob267/03f—OGH Entscheidung
09. Dezember 2003
…Ob 539/89 = SZ 62/52; 5 Ob 200/99v = immolex 2000, 71/46; s im Übrigen RIS Justiz RS0033661). 2.) Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverständigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt das von den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Gutachtens keiner…