Aus dem Begriff "Erfordernisse" ist abzuleiten, daß es sich um Gründe handeln muß, die eine Kündigung notwendig machen. Die Notwendigkeit der Kündigung kommt aber in dem Mangel eines Bedarfes gerade für den betreffenden Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung aus diesen wirtschaftlichen, betriebsbezogenen Gründen zum Ausdruck.
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