JudikaturOGH

RS0051808 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 1989

Die gemäß § 1164 ABGB dispositive Bestimmung des § 1155 ABGB ist auf nicht erbrachte Überstundenleistungen, die unter eine Pauschalvereinbarung fallen, nicht anzuwenden.

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