JudikaturOGH

RS0005441 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 1989

Daß im § 370 EO die Zulässigkeit der Exekution zur Sicherung von Geldforderungen bei Bescheinigung, daß zum Zwecke der Einbringung das Urteil im Auslande vollstreckt werden müßte, auf Exekutionstitel inländischer Zivilgerichte beschränkt ist, zweingt nicht zu dem Schluß, daß mangels dieser Einschränkung § 379 Abs 2 Z 2 EO auch auf im Ausland geschaffene Titel Anwendung findet, sondern beschränkt nur jene Titel, die eine Sicherungsexekution gestatten.

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