JudikaturOGH

RS0042127 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 1989

Ergänzt das Berufungsgericht "die in erster Instanz gepflogene Verhandlung", selbst, dann kann auch - unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob das schon im Hinblick auf § 483 Abs 3 ZPO idF ZVN 1983 zulässig wäre - die Klage eingeschränkt werden.

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