In Ansehung der Untersuchung eines zur gewerblichen Weiterveräußerung an Konsumenten bestimmten Fleisches kommt nicht nur der Tatsache der positiven Tauglichkeitsprüfung, sondern auch dem Zeitpunkt dieser Untersuchung angesichts der notorisch überaus leichten Verderblichkeit dieses Lebensmittels wesentliche Bedeutung zu.
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