1Ob201/16i—OGH Entscheidung
27. Februar 2017
… f), ist doch ein hoheitliches Vorgehen überhaupt nur dann zulässig, wenn hiezu vom Gesetz die Befugnis in deutlich erkennbarer Weise eingeräumt wurde (RIS-Justiz RS0050117 [T1]). Hat der Gesetzgeber den Verwaltungsträger mit keinen Zwangsbefugnissen ausgestattet, so liegt keine Hoheitsverwaltung, sondern Privatwirtschaftsverwaltung vor (RIS-Justiz RS0049882 [T9]). Im Bereich der Hoheitsverwaltung…