JudikaturOGH

RS0021814 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2022

Wenn der Besteller die zunächst geforderte Verbesserung des Werkes nicht zulässt oder sonst vereitelt, steht dem Unternehmer in der Regel das volle Entgelt zu, weil des Verhalten des Bestellers nicht anders zu beurteilen ist, als hätte er gar keine Verbesserung verlangt.

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