JudikaturOGH

RS0070332 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2024

Vorübergehende Schließung eines Geschäftslokales wegen Renovierungsarbeiten erfüllt nicht den Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 7 MRG, wenn die (durch widrige Umstände wie Krankheit verzögerte) Wiederaufnahme der Verkaufstätigkeit sicher zu erwarten ist.

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