5Ob23/24d—OGH Entscheidung
16. April 2024
…ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls, bei der dem Tatsachenbereich zuzuordnende Grundlagen jeweils individuell zu beurteilen sind (RS0106166 [T11, T12]; vgl auch RS0106744 [T1]; RS0087091 [T2, T3, T4, T5]). Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist daher nur zur Korrektur grober Fehlbeurteilungen angezeigt. [13] Eine solche auch im Einzelfall aufzugreifende grobe…