1Ob63/25h—OGH Entscheidung
24. Juni 2025
… 25 Abs 1 NWG idF des AußStrG-BegleitG kommt nur eine Kostenersatzpflicht des Eigentümers des notleidenden Grundstücks, hier also des Antragstellers, in Betracht (RS0071335 [T3, T4]; 3 Ob 154/09g mwN). Erst bei der Endentscheidung wird feststehen, ob die Kosten der Antragsgegnerinnen zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich waren…