JudikaturOGH

RS0084524 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 2024

Die Frage, ob eine Leistung der Pensionsversicherung gebührt, ist nach den Verhältnissen an dem durch den Versicherungsfall ausgelösten Stichtag zu prüfen. Es genügt nicht, dass die Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung zu einem beliebigen Zeitpunkt vorliegen, sie müssen vielmehr nach dem Wortlaut des Gesetzes an einem ganz bestimmten Tag gegeben sein.

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