Welche Richter an vertagten (später gemäß § 276 a StPO wiederholten) Hauptverhandlungen teilgenommen haben, ist für die Anfechtung des Urteils (§ 280 StPO) ohne Bedeutung (EvBl 1972/95).
…Vorsitz geführt, und der daran anschließenden Kritik an deren Verhalten zeigt die Beschwerde den in Anspruch genommenen Nichtigkeitsgrund daher nicht auf (vgl auch RIS Justiz RS0099123; Lässig , WK StPO § 43 Rz 22; Ratz , WK StPO § 281 Rz 130). Die weitere Verfahrensrüge ( Z 4) scheitert…
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