JudikaturOGH

RS0077017 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1989

Mangels einer anderen Vereinbarung wird das bedungene, vom Absatz unabhängige Pauschalhonorar für das Festhalten auf Bildträger oder Schallträger analog § 1170 ABGB mit dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Vortrag oder die Aufführung erfolgt, die festgehalten werden soll.

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