JudikaturOGH

RS0079751 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 1989

Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 3 f VerbotsG genügt es, daß mehreren versuchten oder vollbrachten Sachbeschädigungen die Qualifikation des § 126 Abs 1 Z 7 StGB auch nur durch Zusammenrechnung der Schadensbeträge aus den einzelnen Taten zukommt. Insoweit bilden mehrere von der Schadenszusammenrechnung erfaßten Vermögensdelikte eine Einheit.

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