JudikaturOGH

RS0055017 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 2025

Die Nichtbefolgung rechtmäßig (23 RAO, § 23 RL-BA) ergangener Aufträge des Kammerausschusses stellt nach ständiger Rechtsprechung ein Vergehen des Rechtsanwalts gegen seine Berufspflichten dar.

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