26Os2/14k—OGH Entscheidung
29. April 2015
…weil der Rechtsanwalt durch seine Zugehörigkeit zur Kammer eine Selbstbeschränkung im Sinn einer für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Mitwirkung auf sich zu nehmen hat (RIS Justiz RS0055017 [T1]; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 RAO § 23 Rz 3 aE mN, 9, 11). Da es jedermann freisteht, Anfragen über das Verhalten eines…