RS0055017 – OGH Rechtssatz
Die Nichtbefolgung rechtmäßig (23 RAO, § 23 RL-BA) ergangener Aufträge des Kammerausschusses stellt nach ständiger Rechtsprechung ein Vergehen des Rechtsanwalts gegen seine Berufspflichten dar.
…weil der Rechtsanwalt durch seine Zugehörigkeit zur Kammer eine Selbstbeschränkung im Sinn einer für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Mitwirkung auf sich zu nehmen hat (RIS Justiz RS0055017 [T1]; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 RAO § 23 Rz 3 aE mN, 9, 11). Da es jedermann freisteht, Anfragen über das Verhalten eines…
…haben. Eine Nichtbeachtung derartiger gerechtfertigter Weisungen und Aufträge der Rechtsanwaltskammer stellt nach ständiger Rechtsprechung ein Vergehen des Rechtsanwalt gegen seine Berufspflichten dar (RIS Justiz RS0112874, RS0055017). Die Rechtmäßigkeit der konkreten Aufträge ergibt sich insbesondere aus § 10a RAO, der gemäß Art 11 § 1 BRÄG 2010, BGBl…
…1977 sowie nunmehr übrigens § 26 RL-BA 2015) stellt nach ständiger Rechtsprechung ein Vergehen des Rechtsanwalts gegen seine Berufspflichten dar (RIS-Justiz RS0055017). Nichts anderes gilt für die Nichtbeantwortung einer rechtmäßigen Anfrage der Rechtsanwaltskammer im Rahmen ihrer Treuhandeinrichtung (§ 10a RAO) wie im gegebenen Fall (26 …
…sind. Die Nichtbeantwortung rechtmäßiger – zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abwicklung übernommener Treuhandschaften ergangener – Anfragen der Treuhandeinrichtung der Rechtsanwaltskammer stellt eine Berufspflichtenverletzung dar (RIS Justiz RS0055017 [T2 und T3]). Mit dem gegen den Schuldspruch 2./a./ und b./ gerichteten Vorbringen, er sei bei Übernahme des Mandats irrtümlich davon ausgegangen, „…
…1977 sowie nunmehr übrigens § 26 RL BA 2015) stellt nach ständiger Rechtsprechung ein Vergehen des Rechtsanwalts gegen seine Berufspflichten dar (RIS Justiz RS0055017). Nichts anderes gilt für die Nichtbeantwortung einer rechtmäßigen Anfrage der Rechtsanwaltskammer im Rahmen ihrer Treuhandeinrichtung (§ 10a RAO) wie im gegebenen Fall, in dem…
…Nichtbeantwortung von im Wirkungsbereich des § 23 RAO getätigten rechtmäßigen Anfragen des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Berufspflichtenverletzung dar (RIS Justiz RS0055017; Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 § 1 DSt Rz 73). [6] Der Disziplinarrat vertrat die Auffassung, dass der (als ohne konkrete…
…f). Die Nichtbeantwortung rechtmäßiger – zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abwicklung übernommener Treuhandschaften ergangener – Anfragen der Treuhandeinrichtung der Rechtsanwaltskammer stellt eine Berufspflichtenverletzung dar (RIS Justiz RS0055017 [T2 und T3]). [6] Der Disziplinarrat stellte das Disziplinarverfahren mit der Begründung ein, es könne „nicht festgestellt werden, dass sich der Disziplinarbeschuldigte gegenüber dem…
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