JudikaturOGH

RS0084398 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. August 2023

Um beurteilen zu können, ob der Versicherte Anspruch auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit hat, ist es notwendig, das sogenannte Leistungskalkül des Versicherten, also das Ausmaß seiner Arbeitsfähigkeit festzustellen. Dabei muß unter Berücksichtigung aller Gutachten festgestellt werden, in welchen Punkten und in welchem Maß die Arbeitsfähigkeit des Versicherten gegenüber der eines gesunden Versicherten eingeschränkt ist.

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