RS0010446 – OGH Rechtssatz
Die Bestimmung des § 364 Abs 2 ABGB dient ausschließlich der Abwehr von Emissionen. Eine Bauführung und ein Bauwerk stellen als solche aber keine Emissionen dar ( hier: Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf ).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden