JudikaturOGH

RS0101932 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2023

Der Zweck der Vorschrift des § 494a Abs 7 erster Satz StPO kann nur dann erreicht werden, wenn die vorgeschriebene Verständigung sogleich nach der jeweiligen Entscheidung ohne Rücksicht darauf erfolgt, ob diese in Rechtskraft erwachsen ist oder nicht.

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