Ersuchen an den Präsidenten des Gerichtshofs erster Instanz, die Geschwornen über die Handhabung der in den §§ 326 bis 332 StPO geregelten Vorgänge niederschriftlich zu befragen und dazu schriftliche Stellungnahmen von den Mitgliedern des Schwurgerichtshofs einzuholen (bei Geltendmachung § 345 Abs 1 Z 8 StPO in Verbindung mit § 327 StPO, - Ausführungen nur im Akt).
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