JudikaturOGH

RS0094836 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2025

Ob ein effektiver Vermögensnachteil eingetreten ist, ist durch Vergleich der Vermögenslage vor und nach der missbräuchlichen Handlung im Wege der Gesamtsaldierung zu ermitteln. Dieser Schaden kann durch Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven, Entgehenlassen eines Gewinns oder überhaupt durch jedes wirtschaftliche Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entstehen.

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