JudikaturOGH

RS0085218 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 1988

Die Abfertigung zählt zwar grundsätzlich zu den Einkünften im Sinn des § 292 ASVG und der vergleichbaren Bestimmungen in den anderen Sozialversicherungsgesetzen, ist aber dennoch bei der Ausgleichszulage nicht zu berücksichtigen.

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