JudikaturOGH

RS0060175 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2025

Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung.

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