RS0038186 – OGH Rechtssatz
Beamte des Bundes haben keinen aus dem in § 1014 ABGB zum Ausdruck kommenden Prinzip der "Risikohaftung bei Tätigkeit im fremden Interesse" abgeleiteten privatrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden