Mangels abweichender Vereinbarung löst nur der Verkauf den Vorkaufsfall aus; bei einer Schenkung als "anderer Veräußerungsart" im Sinne des § 1078 ABGB kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden.
…den Vorkaufsfall auslöst; bei einer Schenkung als „anderer Veräußerungsart“ iSd § 1078 ABGB kann das Vorkaufsrecht daher nicht ausgeübt werden (RIS Justiz RS0020203; vgl auch RS020200). 3.4. Unter „anderen Vertragsarten“ sind solche Vertragstypen zu verstehen, bei denen sich aus dem Vertragsinhalt ergibt, dass die typischen Vertragszwecke…
…nicht im Hauptbuch eingetragen. Mangels Eintragung einer Erweiterungsabrede bildet ausschließlich der Verkauf den Vorkaufsfall; bei der vorliegenden Schenkung kann das Vorkaufsrecht daher nicht ausgeübt werden (RS0020203). Damit bedarf es weder des Nachweises eines Anbots gegenüber der Vorkaufsberechtigten noch deren Zustimmung. [19] 5. Die von den Vorinstanzen bejahten Eintragungshindernisse liegen nicht vor…
…eines Kaufvertrags den Vorkaufsfall, sofern nicht eine Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf diese „andere Veräußerungsart“ im Sinn des § 1078 ABGB erfolgte (RS0109624; RS0020203). Tritt der Vorkaufsfall nicht ein, bleibt ein dingliches Vorkaufsrecht (§ 1073 zweiter Satz ABGB) als Belastung aufrecht und geht auf den Erwerber über (5…
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