JudikaturOGH

RS0034320 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 2015

Zu den jährlich wiederkehrenden Leistungen gehören auch solche, die in kürzeren Abständen periodisch wiederkehren; Leistungen aber, die in längeren Abständen als einem Jahr periodisch wiederkehren, fallen nicht darunter.

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