JudikaturOGH

RS0085893 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 1988

Gegen die Gesetzesstelle, welche der wirtschaftlichen Belastung des Arbeitnehmers gegenüber der als Versicherungsträger anzusehenden beklagten Partei (§ 66 ASGG) durch die Verfahrenskosten in sachgerechter Weise Rechnung trägt und sich den Gedanken des § 406 Abs 1 lit c ASVG zunutze macht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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