Insolvenzausfallgeld für Zinsen steht nur bis zu dem im § 6 Abs 1 IESG genannten Zeitpunkt zu.
Rückverweise
…konkrete Unrichtigkeit der Entscheidung vermag der Kläger also insoweit nicht aufzuzeigen (vgl zu den Zinsen im übrigen Liebeg Insolvenzentgeltsicherungsgesetz3 § 3 Rz 29; RIS-Justiz RS0077425 mwN; RIS-Justiz RS0111495). Dem Rekurs des Klägers war daher nicht Folge zu geben. Zur Revision des Klägers: Der Kläger begehrt den Zuspruch an laufenden…