JudikaturOGH

RS0014736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 1988

Schon im Hinblick auf die auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwendende Bestimmung des § 867 ABGB kann aus dem Umstand, daß der nach Gesetz und Verfassung zur generellen Regelung der Bezüge der Landesvertragsbediensteten berufene Landtag aus den ohne gesetzliche Deckung vorgenommenen Bezugserhöhungen durch die Landesregierung keine Konsequenzen zog, nicht einmal eine schlüssige Zustimmung des Landtages zu künftigen von der Landesregierung ohne gesetzliche Deckung beschlossenen und durchgeführten Änderungen der Besoldung erschlossen werden.

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