JudikaturOGH

RS0052911 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 1988

Lehrverhältnisse enden im Sinne des § 14 Abs 2 BAG nicht schon durch die faktische Betriebseinstellung oder durch die Meldung des Ruhens der Gewerbeausübung, sondern mit der Zurücklegung der gewerberechtlichen Befugnis durch den Konzessionsinhaber.

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