JudikaturOGH

RS0071779 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2022

Die gemäß § 38 Abs 2 NBG vom Generalrat erlassenen Dienstbestimmungen (DB) bilden eine den Einzelverträgen zugrundezulegende Vertragsschablone, von der - insbesondere bei Gewährung nicht zwingend vorgeschriebener Vergünstigungen, wie einer Repräsentationszulage - mit Einzelvereinbarung auch zu Ungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden kann (Vereinbarung, daß diese in Zukunft zu gewährende Zulage nicht in die Pensionsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. - § 48 ASGG).

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