JudikaturOGH

RS0085239 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 1999

Bei Vorliegen eines den qualifizierten Formen des § 258 Abs 4 ASVG genügenden Vortitels ist für die Ermittlung der Höhe der Witwenpension des geschiedenen Ehegatten auch eine diesen Erfordernissen nicht entsprechende nach Scheidung der Ehe erfolgte (hier: den Vortitel erhöhende) Vereinbarung beachtlich.

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