RS0085239 – OGH Rechtssatz
Bei Vorliegen eines den qualifizierten Formen des § 258 Abs 4 ASVG genügenden Vortitels ist für die Ermittlung der Höhe der Witwenpension des geschiedenen Ehegatten auch eine diesen Erfordernissen nicht entsprechende nach Scheidung der Ehe erfolgte (hier: den Vortitel erhöhende) Vereinbarung beachtlich.