JudikaturOGH

RS0059385 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 2007

"Besonders ausführlich" ist eine über dem Durchschnitt liegende wissenschaftliche Begründung; dies ist der Fall bei einem sich auf zahlreiche (nicht gesondert in Rechnung gestellte - vgl § 49 GebAG) Tests stützenden Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen.

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