RS0086676 – OGH Rechtssatz
Wird nur ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben, ist ungeachtet des Umstandes, daß darin auch ein dreißigtausend Schilling übersteigender Teil des Wohnungswertes enthalten ist, nur Abs 7 des § 149 GSVG, nicht aber auch dessen Abs 3 Satz 2 anzuwenden.