JudikaturOGH

RS0036253 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 1988

Der Grundsatz der Inländerbehandlung gilt also in den über den Schutz des gewerblichen Eigentums geführten Verfahren - wie das Rekursgericht zutreffend erkannt hat - nicht für Verfahrensvorschriften, die Ausländer anders als Inländer behandeln; die Sicherheitsleistung für Prozeßkosten nach § 57 ZPO ist ein Beispiel zulässiger Diskriminierung von Angehörigen anderer Verbandsländer.

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