JudikaturOGH

RS0078486 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2016

Das Verleiten zum Vertragsbruch ist grundsätzlich sittenwidrig, das Verleiten zur ordentlichen Vertragsauflösung nur dann, wenn es unter sittenwidrigen Begleitumständen geschieht.

Rückverweise